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§ 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Abteilung Arbeitsgericht

Bezirksgerichte
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§ 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Abteilung Arbeitsgericht

1. Die Arbeitsgerichte im Kanton Aargau verfügen gesamthaft über 36 Fachrichterinnen beziehungsweise Fachrichter (18 Arbeitnehmer- und 18 Arbeitgebervertreterinnen beziehungsweise -vertreter). Die Stellvertretung erfolgt innerhalb der jeweiligen Region.

2. Die Anzahl Fachrichterinnen und Fachrichter verteilt sich auf die drei Regionen wie folgt

Region | Anzahl Fachrichterinnen beziehungsweise Fachrichter Arbeitsgericht

--- | ---

Aarau, Kulm, Lenzburg, Zofingen | 12

Baden, Bremgarten, Muri | 12

Brugg, Laufenburg, Rheinfelden, Zurzach | 12

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