155.612
CH-AG
§ 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Abteilung Arbeitsgericht
Bezirksgerichte
§ 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Abteilung Arbeitsgericht
1. Die Arbeitsgerichte im Kanton Aargau verfügen gesamthaft über 36 Fachrichterinnen beziehungsweise Fachrichter (18 Arbeitnehmer- und 18 Arbeitgebervertreterinnen beziehungsweise -vertreter). Die Stellvertretung erfolgt innerhalb der jeweiligen Region.
2. Die Anzahl Fachrichterinnen und Fachrichter verteilt sich auf die drei Regionen wie folgt
Region | Anzahl Fachrichterinnen beziehungsweise Fachrichter Arbeitsgericht
--- | ---
Aarau, Kulm, Lenzburg, Zofingen | 12
Baden, Bremgarten, Muri | 12
Brugg, Laufenburg, Rheinfelden, Zurzach | 12
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Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
§ 3 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) →