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155.612 CH-AG

§ 1 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter

Bezirksgerichte
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§ 1 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter

1. Die Bezirksgerichte im Kanton Aargau verfügen über die nachfolgende Anzahl Bezirksrichterinnen beziehungsweise Bezirksrichter. Die Stellvertretung erfolgt innerhalb des jeweiligen Bezirksgerichts.

Bezirk: Anzahl Bezirksrichterinnen beziehungsweise Bezirksrichter

Aarau: 8

Baden: 12

Bremgarten: 6

Brugg: 6

Kulm: 6

Laufenburg: 6

Lenzburg: 6

Muri: 6

Rheinfelden: 6

Zofingen: 6

Zurzach: 6

Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter § 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) →

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