155.612
CH-AG
§ 1 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
Bezirksgerichte
§ 1 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
1. Die Bezirksgerichte im Kanton Aargau verfügen über die nachfolgende Anzahl Bezirksrichterinnen beziehungsweise Bezirksrichter. Die Stellvertretung erfolgt innerhalb des jeweiligen Bezirksgerichts.
Bezirk: Anzahl Bezirksrichterinnen beziehungsweise Bezirksrichter
Aarau: 8
Baden: 12
Bremgarten: 6
Brugg: 6
Kulm: 6
Laufenburg: 6
Lenzburg: 6
Muri: 6
Rheinfelden: 6
Zofingen: 6
Zurzach: 6
Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
§ 2 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) →