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155.611 CH-AG

§ 7 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele - Methoden und Prozesse

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§ 7 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele · Methoden und Prozesse

1. Die harmonische Unternehmenskultur wird gefördert durch

a) den sachgerechten Einbezug der Betroffenen in den massgebenden Gremien,

b) den Auftritt der Gerichte als verlässlicher und kompetenter Partner innerhalb der Staatsgewalten,

c) einen freundlichen, respektvollen und kompetenten Auftritt,

d) die Offenheit für Ideen und Neuerungen sowie die Optimierung der technischen Abläufe,

e) ein ressourcenbewusstes Handeln.

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