155.611
CH-AG
§ 6 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele - Finanzen
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§ 6 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele · Finanzen
1. Bei der Budgetierung werden Schwerpunkte gesetzt.
2. Für ausserordentliche Situationen wird im Rahmen des Budgets ein Ausgleich angestrebt.