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155.611 CH-AG

§ 6 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele - Finanzen

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§ 6 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele · Finanzen

1. Bei der Budgetierung werden Schwerpunkte gesetzt.

2. Für ausserordentliche Situationen wird im Rahmen des Budgets ein Ausgleich angestrebt.

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