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155.611 CH-AG

§ 2 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele

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§ 2 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele

1. Die Justizleitung erlässt ein Leitbild und formuliert eine Strategie.

2. Sie erlässt die notwendigen Reglemente, Kreisschreiben und Weisungen.

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