155.611
CH-AG
§ 2 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele
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§ 2 Reglement der Justizleitung über die Aufgaben und Ziele
1. Die Justizleitung erlässt ein Leitbild und formuliert eine Strategie.
2. Sie erlässt die notwendigen Reglemente, Kreisschreiben und Weisungen.