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§ 5 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte 1. Sitzungsentschädigung

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§ 5 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte 1. Sitzungsentschädigung

1. Die Entschädigung für die Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte beträgt Fr. 110.- pro Sitzungsstunde.

2. Die Sitzungsdauer wird gerechnet ab traktandiertem Sitzungsbeginn bis zum effektiven Sitzungsende eines Tages, abzüglich der effektiven Mittagspause, aufgerundet auf die nächste volle Stunde.

3. Die Vorbereitung der Sitzungen ist mit dieser Entschädigung abgegolten.

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