155.560
CH-AG
§ 2 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Ausschluss weitergehender Ansprüche
§ 2 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Ausschluss weitergehender Ansprüche
1. Für die gestützt auf dieses Dekret entschädigten Personen sind weitergehende, im Dekret nicht erwähnte Ansprüche (wie namentlich Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft) ausgeschlossen.