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155.560 CH-AG

§ 2 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Ausschluss weitergehender Ansprüche

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§ 2 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Ausschluss weitergehender Ansprüche

1. Für die gestützt auf dieses Dekret entschädigten Personen sind weitergehende, im Dekret nicht erwähnte Ansprüche (wie namentlich Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft) ausgeschlossen.

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