155.560
CH-AG
§ 17 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Entwicklung der Entschädigungsansätze
§ 17 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Entwicklung der Entschädigungsansätze
1. Die Entschädigungen gemäss den §§ 3-13 verändern sich prozentual im Gleichschritt mit den Positionslöhnen beziehungsweise den Grundlöhnen des kantonalen Personals gemäss § 11 des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) vom 30. November 1999.