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§ 17 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Entwicklung der Entschädigungsansätze

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§ 17 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Entwicklung der Entschädigungsansätze

1. Die Entschädigungen gemäss den §§ 3-13 verändern sich prozentual im Gleichschritt mit den Positionslöhnen beziehungsweise den Grundlöhnen des kantonalen Personals gemäss § 11 des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) vom 30. November 1999.

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