Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
155.560 CH-AG

§ 13 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - 3. Referatsentschädigung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · 3. Referatsentschädigung

1. Die Entschädigung für die Ausarbeitung eines schriftlichen Referats beträgt pro Stunde, wenn

a) eigene Infrastrukturkosten (wie namentlich Miete, Personal, kostenpflichtige Datenbanken) anfallen: Fr. 200.-

b) keine eigenen wesentlichen Infrastrukturkosten (wie namentlich Miete, Personal, kostenpflichtige Datenbanken) anfallen: Fr. 120.-

← § 12 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter Geltungsbereich § 14 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →