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155.560 CH-AG

§ 11 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter - Richterinnen und Richter von kantonalen Gerichten 1. Sitzungsentschädigung

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§ 11 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter · Richterinnen und Richter von kantonalen Gerichten 1. Sitzungsentschädigung

1. Die Entschädigung für Richterinnen und Richter der kantonalen Gerichte beträgt für eine Sitzung von

a) einem halben Tag (zwei bis vier Stunden) Fr. 400.-

b) weniger als zwei Stunden Fr. 200.-

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