155.520
CH-AG
§ 4 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
§ 4 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. April 2008 in Kraft.
2. Das Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts vom 20. November 1990 wird aufgehoben.