155.520
CH-AG
§ 3 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
§ 3 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
1. Die Kinderzulagen sowie die Lohnzahlung bei Krankheit, Unfall, Militär-, Zivilschutz-, Feuerwehrdienst, Schwangerschaft und Tod richten sich nach den für das kantonale Personal geltenden Bestimmungen.