155.520
CH-AG
§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts
1. Die Jahresgrundbesoldung eines Mitglieds des Obergerichts beträgt Fr. 245'000.-.
2. Der Jahreslohn verändert sich prozentual im Gleichschritt mit den Positions- beziehungsweise Grundlöhnen des kantonalen Personals gemäss § 11 des Lohndekrets.