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155.520 CH-AG

§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts

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§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts

1. Die Jahresgrundbesoldung eines Mitglieds des Obergerichts beträgt Fr. 245'000.-.

2. Der Jahreslohn verändert sich prozentual im Gleichschritt mit den Positions- beziehungsweise Grundlöhnen des kantonalen Personals gemäss § 11 des Lohndekrets.

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