Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
155.200 GOG CH-AG

§ 1 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Geltungsbereich

Allgemeiner Teil - Geltungsbereich des Gesetzes
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (76 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 GOG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz gilt für die Gerichte, die Richterinnen und Richter sowie die weiteren Mitarbeitenden der Gerichte und der Justizverwaltung.

Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Geltungsbereich § 2 GOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →