153.560
VDRRDPRR
CH-AG
§ 8 Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Finanzierung
§ 8 Vorsorgedekret RR, VDRR · Finanzierung
1. Die Leistungen gemäss den §§ 3 und 4 gehen zulasten der ordentlichen Staatsrechnung.