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153.560 VDRRDPRR CH-AG

§ 8 Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Finanzierung

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§ 8 Vorsorgedekret RR, VDRR · Finanzierung

1. Die Leistungen gemäss den §§ 3 und 4 gehen zulasten der ordentlichen Staatsrechnung.

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