Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.560 VDRRDPRR CH-AG

§ 2 Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Berufliche Vorsorge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Vorsorgedekret RR, VDRR · Berufliche Vorsorge

1. Die Mitglieder des Regierungsrats werden mit Amtsantritt bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

← § 1 Vorsorgedekret RR, VDRR Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Zweck § 3 Vorsorgedekret RR, VDRR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →