153.560
VDRRDPRR
CH-AG
§ 1 Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Zweck
§ 1 Vorsorgedekret RR, VDRR · Zweck
1. Dieses Dekret regelt die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Regierungsrats sowie die Übergangsleistungen bei deren Ausscheiden aus dem Amt.