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153.560 VDRRDPRR CH-AG

§ 1 Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats und die Übergangsleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Zweck

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§ 1 Vorsorgedekret RR, VDRR · Zweck

1. Dieses Dekret regelt die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Regierungsrats sowie die Übergangsleistungen bei deren Ausscheiden aus dem Amt.

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