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153.520 CH-AG

§ 5 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrats

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§ 5 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrats

1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. April 2008 in Kraft.

2. Das Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates vom 20. November 1990 wird aufgehoben.

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