153.520
CH-AG
§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrats
§ 1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrats
1. Der Jahreslohn eines Mitglieds des Regierungsrats beträgt Fr. 290'000.-.
2. Der Jahreslohn verändert sich prozentual im Gleichschritt mit den Positions- beziehungsweise Grundlöhnen des kantonalen Personals gemäss § 11 des Lohndekrets.