153.113
DelVRegD
CH-AG
§ 16 Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) - Erstatten von Vernehmlassungen an Rechtsmittelinstanzen
Weitere Bestimmungen
§ 16 Delegationsverordnung, DelV · Erstatten von Vernehmlassungen an Rechtsmittelinstanzen
1. Das sachzuständige Departement erstattet Vernehmlassungen an Rechtsmittelinstanzen, wenn es das jeweilige Verfahren instruiert hat beziehungsweise wenn es den vorgängigen Entscheid gefällt und der Regierungsrat diesen Entscheid im Rechtsmittelverfahren geschützt hat.
2. § 15 Abs. 1 gilt sinngemäss.