§ 12 Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) - Zuständigkeit des Departements Gesundheit und Soziales
§ 12 Delegationsverordnung, DelV · Zuständigkeit des Departements Gesundheit und Soziales
1. Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für
a) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeindebehörden, der Amtsärztinnen und -ärzte und Amtstierärztinnen und -ärzte im Vollzugsbereich der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung,
b) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeindebehörden und des kantonalen Veterinärdienstes im Vollzugsbereich der Hundegesetzgebung,
c) * ...
d) * Beschwerden gegen Entscheide des Kantonalen Sozialdienstes gemäss § 39 Abs. 1 lit. a-f der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) vom 28. August 2002,
e) Beschwerden gegen Entscheide des kantonalen Veterinärdienstes im Vollzugsbereich der Tierschutzgesetzgebung,
f) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Bereich der Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung,
g) * Beschwerden gegen Entscheide der Kantonschemikerin beziehungsweise des Kantonschemikers und der Kantonstierärztin beziehungsweise des Kantonstierarztes im Vollzugsbereich der Gesetzgebung betreffend Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und damit zusammenhängender Rechtsgebiete,
h) * Beschwerden gegen Entscheide letztinstanzlicher kommunaler Behörden, der Wirteprüfungskommission und des Amts für Verbraucherschutz (AVS) im Vollzugsbereich der kantonalen Gesetzgebung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken.