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153.113 DelVRegD CH-AG

§ 12 Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) - Zuständigkeit des Departements Gesundheit und Soziales

Kompetenz zur Beurteilung von Einwendungen und Beschwerden
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§ 12 Delegationsverordnung, DelV · Zuständigkeit des Departements Gesundheit und Soziales

1. Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für

a) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeindebehörden, der Amtsärztinnen und -ärzte und Amtstierärztinnen und -ärzte im Vollzugsbereich der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung,

b) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeindebehörden und des kantonalen Veterinärdienstes im Vollzugsbereich der Hundegesetzgebung,

c) * ...

d) * Beschwerden gegen Entscheide des Kantonalen Sozialdienstes gemäss § 39 Abs. 1 lit. a-f der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) vom 28. August 2002,

e) Beschwerden gegen Entscheide des kantonalen Veterinärdienstes im Vollzugsbereich der Tierschutzgesetzgebung,

f) * Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Bereich der Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung,

g) * Beschwerden gegen Entscheide der Kantonschemikerin beziehungsweise des Kantonschemikers und der Kantonstierärztin beziehungsweise des Kantonstierarztes im Vollzugsbereich der Gesetzgebung betreffend Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und damit zusammenhängender Rechtsgebiete,

h) * Beschwerden gegen Entscheide letztinstanzlicher kommunaler Behörden, der Wirteprüfungskommission und des Amts für Verbraucherschutz (AVS) im Vollzugsbereich der kantonalen Gesetzgebung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken.

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