§ 10 Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) - Zuständigkeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres
§ 10 Delegationsverordnung, DelV · Zuständigkeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres
1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zuständig für
a) * Verwaltungs- und Gemeindebeschwerden gemäss § 109 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, ausgenommen Beschwerden gegen polizeiliche Massnahmen und polizeilichen Zwang gemäss dem Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz PolG) vom 6. Dezember 2005,
b) Beschwerden gegen die von den Gemeinden festgelegten Gebühren gemäss § 17 des Dekrets über Gebühren für Amtshandlungen der Gemeinden (Gemeindegebührendekret, GGebD) vom 28. Oktober 1975,
c) * Beschwerden gegen Entscheide der Grundbuchämter,
d) * Beschwerden gegen Entscheide des Strassenverkehrsamts,
e) * ...
f) Stimmrechtsbeschwerden sowie Wahl- und Abstimmungsbeschwerden gemäss § 71 Abs. 2 GPR,
g) * Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheide des Amts für Justizvollzug gemäss § 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) vom 23. September 2020,
h) * Beschwerden gegen Entscheide des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Bereich Industrie- und Gewerbeaufsicht, die nicht gestützt auf die Unfallversicherungsgesetzgebung ergangen sind.