§ 1 Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV) - Zuständigkeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres
§ 1 Delegationsverordnung, DelV · Zuständigkeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres
1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zuständig für
a) die Genehmigung der Gemeindeordnungen,
b) die Genehmigung der Satzungen und der Auflösung von Gemeindeverbänden mit Zustimmung des Fachdepartements sowie die Kenntnisnahme des nachträglichen oder teilweisen Beitritts einer Gemeinde zu einem Gemeindeverband,
bbis) * die Genehmigung des Erlasses beziehungsweise der Änderung der Anstaltsordnungen von selbstständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalten,
c) die Genehmigung und die Inkraftsetzung der Grundbücher,
d) die Herabsetzung und den Erlass von Grundbuchabgaben,
e) * ...
f) * ...
g) die Aufsicht über die Grundbuchämter,
h) die Anstellung und die Entlassung von Staatsanwältinnen und -anwälten, einschliesslich der Stellvertretungen der Leitungen der Staatsanwaltschaften für die Bezirke und der kantonalen Staatsanwaltschaft, sowie von Jugendanwältinnen und -anwälten,
i) den Erlass administrativer Weisungen betreffend die Amtsführung der Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft,
j) die Kontrolle des Geschäftsgangs der Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft,
k) das Behandeln von Aufsichtsbeschwerden betreffend die Amtsführung der Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft,
l) die Anordnung von Disziplinarmassnahmen gegenüber den vom Regierungsrat angestellten Staatsanwältinnen und -anwälten, einschliesslich der Stellvertretungen der Leitungen der Staatsanwaltschaften für die Bezirke und der kantonalen Staatsanwaltschaft, beziehungsweise Jugendanwältinnen und -anwälten,
m) die Wahl der Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen sowie der Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht,
n) die Vertretung des Kantons in der Konkordatsbehörde der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH), bezüglich der Abnahme der Jahresrechnung der IPH im Einvernehmen mit dem Departement Finanzen und Ressourcen,
o) * die Vertretung von 50 % der Stimmen des Kantons an der Generalversammlung der Hightech Zentrum Aargau AG, der innovAARE AG und der VIACAR AG.