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153.100 CH-AG

§ 4 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) - Verantwortlichkeiten

Regierungsrat - Stellung und Aufgaben
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§ 4 Organisationsgesetz · Verantwortlichkeiten

1. Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern des Regierungsrates wegen Verbrechen oder Vergehen im Amte bedarf der Ermächtigung des Grossen Rates.

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