153.100
CH-AG
§ 4 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) - Verantwortlichkeiten
Regierungsrat - Stellung und Aufgaben
§ 4 Organisationsgesetz · Verantwortlichkeiten
1. Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern des Regierungsrates wegen Verbrechen oder Vergehen im Amte bedarf der Ermächtigung des Grossen Rates.