152.210
GORI
CH-AG
§ 89 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Spesenentschädigung
Entschädigungen der Ratsmitglieder
§ 89 Geschäftsordnung, GO · Spesenentschädigung
1. Bei ganztägigen Sitzungen wird eine Verpflegungsentschädigung von Fr. 30.- ausgerichtet.
2. Bei zwei- und mehrtägigen Sitzungen beträgt die Entschädigung Fr. 120.- für Nachtessen, Übernachten und Morgenessen, sofern eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht möglich oder für den Sitzungsverlauf zu erschwerend ist. Die Reiseentschädigung für die Hin- und Rückreise wird in diesem Fall nur einmal ausgerichtet.
3. Bei virtueller Teilnahme an einer Sitzung besteht kein Anspruch auf eine Spesenentschädigung.