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152.210 GORI CH-AG

§ 89 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Spesenentschädigung

Entschädigungen der Ratsmitglieder
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§ 89 Geschäftsordnung, GO · Spesenentschädigung

1. Bei ganztägigen Sitzungen wird eine Verpflegungsentschädigung von Fr. 30.- ausgerichtet.

2. Bei zwei- und mehrtägigen Sitzungen beträgt die Entschädigung Fr. 120.- für Nachtessen, Übernachten und Morgenessen, sofern eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht möglich oder für den Sitzungsverlauf zu erschwerend ist. Die Reiseentschädigung für die Hin- und Rückreise wird in diesem Fall nur einmal ausgerichtet.

3. Bei virtueller Teilnahme an einer Sitzung besteht kein Anspruch auf eine Spesenentschädigung.

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