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152.210 GORI CH-AG

§ 87 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Sitzungsgeld

Entschädigungen der Ratsmitglieder
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§ 87 Geschäftsordnung, GO · Sitzungsgeld

1. Die Mitglieder des Grossen Rates beziehen für die Teilnahme an den Sitzungen des Rates, des Büros sowie der Kommissionen ein Sitzungsgeld von Fr. 160.- pro Sitzung bis zwei Stunden.

2. Dauert eine Sitzung mehr als zwei Stunden, wird das Sitzungsgeld für jede weitere angefangene Stunde um Fr. 80.- erhöht.

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