152.210
GORI
CH-AG
§ 87 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Sitzungsgeld
Entschädigungen der Ratsmitglieder
§ 87 Geschäftsordnung, GO · Sitzungsgeld
1. Die Mitglieder des Grossen Rates beziehen für die Teilnahme an den Sitzungen des Rates, des Büros sowie der Kommissionen ein Sitzungsgeld von Fr. 160.- pro Sitzung bis zwei Stunden.
2. Dauert eine Sitzung mehr als zwei Stunden, wird das Sitzungsgeld für jede weitere angefangene Stunde um Fr. 80.- erhöht.