152.210
GORI
CH-AG
§ 86a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Grundentschädigung
Entschädigungen der Ratsmitglieder
§ 86a Geschäftsordnung, GO · Grundentschädigung
1. Die Mitglieder des Grossen Rates beziehen eine jährliche Grundentschädigung von Fr. 5'000.-.