152.210
GORI
CH-AG
§ 83 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Aufrechterhaltung, Abschreibung
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Motionen und Postulate
§ 83 Geschäftsordnung, GO · Aufrechterhaltung, Abschreibung
1. Der Regierungsrat hat im Jahresbericht begründete Anträge zu stellen über die Aufrechterhaltung oder Abschreibung von überwiesenen Motionen und Postulaten.