Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 83 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Aufrechterhaltung, Abschreibung

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Motionen und Postulate
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§ 83 Geschäftsordnung, GO · Aufrechterhaltung, Abschreibung

1. Der Regierungsrat hat im Jahresbericht begründete Anträge zu stellen über die Aufrechterhaltung oder Abschreibung von überwiesenen Motionen und Postulaten.

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