152.210
GORI
CH-AG
§ 82 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Umwandlung einer Motion in ein Postulat
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Motionen und Postulate
§ 82 Geschäftsordnung, GO · Umwandlung einer Motion in ein Postulat
1. Der Rat kann auf Antrag des Regierungsrates oder eines Mitgliedes des Grossen Rates mit Zustimmung des Motionärs eine Motion als Postulat überweisen.