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152.210 GORI CH-AG

§ 79 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behandlung durch den Grossen Rat

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Parlamentarische Initiativen
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§ 79 Geschäftsordnung, GO · Behandlung durch den Grossen Rat

1. Der Grosse Rat berät den Entwurf und die Anträge der Kommission im gleichen Verfahren wie einen vom Regierungsrat vorgelegten Entwurf.

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