152.210
GORI
CH-AG
§ 79 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behandlung durch den Grossen Rat
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Parlamentarische Initiativen
§ 79 Geschäftsordnung, GO · Behandlung durch den Grossen Rat
1. Der Grosse Rat berät den Entwurf und die Anträge der Kommission im gleichen Verfahren wie einen vom Regierungsrat vorgelegten Entwurf.