152.210
GORI
CH-AG
§ 75 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Vorstösse von Fraktionen
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Allgemeines
§ 75 Geschäftsordnung, GO · Vorstösse von Fraktionen
1. Existiert eine Fraktion nicht mehr, sind von ihr eingereichte Vorstösse erledigt.