Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 75 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Vorstösse von Fraktionen

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Allgemeines
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§ 75 Geschäftsordnung, GO · Vorstösse von Fraktionen

1. Existiert eine Fraktion nicht mehr, sind von ihr eingereichte Vorstösse erledigt.

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