Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 73 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Fristverlängerung

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (93 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 73 Geschäftsordnung, GO · Fristverlängerung

1. Bedarf ein parlamentarischer Vorstoss umfangreicher Abklärungen, kann der Regierungsrat dem Ratspräsidenten einen Antrag auf Erstreckung der Frist für die Beantwortung stellen.

← § 72 Geschäftsordnung, GO Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Inpflichtnahme § 74 Geschäftsordnung, GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →