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152.210 GORI CH-AG

§ 71 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Stichentscheid

Verhandlungsgegenstände - Abstimmungen
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§ 71 Geschäftsordnung, GO · Stichentscheid

1. Bei Stimmengleichheit fällt dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Er kann diesen begründen.

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