152.210
GORI
CH-AG
§ 71 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Stichentscheid
Verhandlungsgegenstände - Abstimmungen
§ 71 Geschäftsordnung, GO · Stichentscheid
1. Bei Stimmengleichheit fällt dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Er kann diesen begründen.