152.210
GORI
CH-AG
§ 67 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Anträge
Verhandlungsgegenstände - Abstimmungen
§ 67 Geschäftsordnung, GO · Anträge
1. Unterabänderungsanträge sind vor Abänderungs- und Zusatzanträgen und diese vor den Hauptanträgen zur Abstimmung zu bringen.
2. Hauptanträge sind u.a. die von Kommission und Regierungsrat bzw. Justizleitung gestellten Anträge.