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152.210 GORI CH-AG

§ 67 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Anträge

Verhandlungsgegenstände - Abstimmungen
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§ 67 Geschäftsordnung, GO · Anträge

1. Unterabänderungsanträge sind vor Abänderungs- und Zusatzanträgen und diese vor den Hauptanträgen zur Abstimmung zu bringen.

2. Hauptanträge sind u.a. die von Kommission und Regierungsrat bzw. Justizleitung gestellten Anträge.

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