152.210
GORI
CH-AG
§ 66 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Verfahren
Verhandlungsgegenstände - Abstimmungen
§ 66 Geschäftsordnung, GO · Verfahren
1. Vor der Abstimmung gibt der Präsident eine kurze Übersicht über die vorhandenen Anträge.
2. Er legt dem Rat seine Vorschläge über die Reihenfolge der Abstimmungen vor. Einwendungen gegen diese Vorschläge sind sofort zu erledigen. Auf Antrag entscheidet der Rat.