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152.210 GORI CH-AG

§ 65 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Eröffnung

Verhandlungsgegenstände - Wahlen
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§ 65 Geschäftsordnung, GO · Eröffnung

1. Das vom Wahlbüro festgestellte Ergebnis wird dem Rat durch den Präsidenten eröffnet.

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