152.210
GORI
CH-AG
§ 65 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Eröffnung
Verhandlungsgegenstände - Wahlen
§ 65 Geschäftsordnung, GO · Eröffnung
1. Das vom Wahlbüro festgestellte Ergebnis wird dem Rat durch den Präsidenten eröffnet.