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152.210 GORI CH-AG

§ 62 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Mehrere Wahlen

Verhandlungsgegenstände - Wahlen
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§ 62 Geschäftsordnung, GO · Mehrere Wahlen

1. Sind gleichzeitig verschiedene Wahlen zu treffen, kann der Rat beschliessen, mehrere oder alle Wahlen in einem Akt vorzunehmen.

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