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152.210 GORI CH-AG

§ 56a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behördenreferendum

Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
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§ 56a Geschäftsordnung, GO · Behördenreferendum

1. Unmittelbar nach der Schlussabstimmung über Gesetze und Beschlüsse kann jedes Mitglied beantragen, die Gesetze und Beschlüsse der Volksabstimmung zu unterbreiten.

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