152.210
GORI
CH-AG
§ 56a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behördenreferendum
Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
§ 56a Geschäftsordnung, GO · Behördenreferendum
1. Unmittelbar nach der Schlussabstimmung über Gesetze und Beschlüsse kann jedes Mitglied beantragen, die Gesetze und Beschlüsse der Volksabstimmung zu unterbreiten.