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152.210 GORI CH-AG

§ 54 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Anträge

Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
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§ 54 Geschäftsordnung, GO · Anträge

1. Jedes Mitglied des Rates hat das Recht, Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge zu stellen. Sie sind dem Präsidenten schriftlich einzureichen.

2. Abänderungs- und Zusatzanträge für die zweite Lesung sind in der Regel vor der Behandlung des Gegenstandes den Ratsmitgliedern schriftlich abzugeben.

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