152.210
GORI
CH-AG
§ 54 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Anträge
Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
§ 54 Geschäftsordnung, GO · Anträge
1. Jedes Mitglied des Rates hat das Recht, Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge zu stellen. Sie sind dem Präsidenten schriftlich einzureichen.
2. Abänderungs- und Zusatzanträge für die zweite Lesung sind in der Regel vor der Behandlung des Gegenstandes den Ratsmitgliedern schriftlich abzugeben.