Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 53 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Zustellung

Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (93 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 53 Geschäftsordnung, GO · Zustellung

1. Die Vorlagen sind allen Ratsmitgliedern mit den dazugehörenden Unterlagen in der Regel 7 Tage vor der Kommissionsberatung zuzustellen.

2. Abänderungsanträge der Kommissionen und der Kommissionsminderheiten sollen in der Regel 17 Tage vor der Plenumsberatung im Besitz der Ratsmitglieder sein.

← § 52 Geschäftsordnung, GO Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Inpflichtnahme § 54 Geschäftsordnung, GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →