152.210
GORI
CH-AG
§ 53 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Zustellung
Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemein verbindliche Erlasse und Finanzvorlagen
§ 53 Geschäftsordnung, GO · Zustellung
1. Die Vorlagen sind allen Ratsmitgliedern mit den dazugehörenden Unterlagen in der Regel 7 Tage vor der Kommissionsberatung zuzustellen.
2. Abänderungsanträge der Kommissionen und der Kommissionsminderheiten sollen in der Regel 17 Tage vor der Plenumsberatung im Besitz der Ratsmitglieder sein.