152.210
GORI
CH-AG
§ 51 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Erklärungen
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung
§ 51 Geschäftsordnung, GO · Erklärungen
1. Fraktionserklärungen und persönliche Erklärungen in knapper Form sind zulässig. Sie dürfen höchstens drei Minuten dauern.
2. Persönliche Erklärungen dürfen nur der Abwehr von Angriffen auf die Person und der Klärung von Missverständnissen dienen.
3. Eine Diskussion ist nicht zulässig.