152.210
GORI
CH-AG
§ 44 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behandlung der Geschäfte
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung
§ 44 Geschäftsordnung, GO · Behandlung der Geschäfte
1. Die Behandlung der Geschäfte erfolgt nach der in der Sitzungseinladung festgelegten Reihenfolge, sofern der Rat nicht anders beschliesst.