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152.210 GORI CH-AG

§ 44 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Behandlung der Geschäfte

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung
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§ 44 Geschäftsordnung, GO · Behandlung der Geschäfte

1. Die Behandlung der Geschäfte erfolgt nach der in der Sitzungseinladung festgelegten Reihenfolge, sofern der Rat nicht anders beschliesst.

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