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152.210 GORI CH-AG

§ 42 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Einladung, Teilnahme

Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 42 Geschäftsordnung, GO · Einladung, Teilnahme

1. Die Einladung mit den erforderlichen Unterlagen soll vier Tage vor der Sitzung im Besitz der Ratsmitglieder sein.

2. Die Anwesenheit der Ratsmitglieder wird zu Beginn jeder Sitzung festgestellt.

3. Ratsmitglieder, die an der Teilnahme verhindert sind, entschuldigen sich beim Ratssekretär.

4. Die Namen der entschuldigt und unentschuldigt Abwesenden sind im Ratsprotokoll festzuhalten.

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