152.210
GORI
CH-AG
§ 41 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Sitzungsort und -daten
Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemeine Bestimmungen
§ 41 Geschäftsordnung, GO · Sitzungsort und -daten
1. Der Grosse Rat versammelt sich ordentlicherweise in Aarau.
2. Die Sitzungsdaten sind auf Grund der Geschäftsplanung jährlich zum Voraus festzulegen. Zu Sondersitzungen für die Behandlung wichtiger Geschäfte kann kurzfristig eingeladen werden.
3. Zusätzlich zu den Einzelsitzungstagen können für die Behandlung von umfangreichen Geschäften oder bei einer grossen Geschäftslast Sessionen mit je einer Dauer von höchstens drei Tagen durchgeführt werden.