152.210
GORI
CH-AG
§ 40 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Bereitstellung
Organisation - Arbeitsplätze der Ratsmitglieder
§ 40 Geschäftsordnung, GO · Bereitstellung
1. Für die parlamentarische Tätigkeit stehen den Ratsmitgliedern Arbeitsplätze in Aarau zur Verfügung, die mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet sind.
2. Das Büro ist für die Zuteilung und Ausrüstung der Arbeitsplätze zuständig.