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152.210 GORI CH-AG

§ 40 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Bereitstellung

Organisation - Arbeitsplätze der Ratsmitglieder
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§ 40 Geschäftsordnung, GO · Bereitstellung

1. Für die parlamentarische Tätigkeit stehen den Ratsmitgliedern Arbeitsplätze in Aarau zur Verfügung, die mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet sind.

2. Das Büro ist für die Zuteilung und Ausrüstung der Arbeitsplätze zuständig.

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