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152.210 GORI CH-AG

§ 4 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Zuständigkeiten

Organisation - Das Präsidium
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§ 4 Geschäftsordnung, GO · Zuständigkeiten

1. Der Präsident bzw. sein Stellvertreter hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse

a) Er leitet die Ratsverhandlungen, handhabt die Sitzungspolizei und wacht über die Einhaltung des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie der Geschäftsordnung;

b) er legt nach Absprache mit dem Regierungsrat und auf Grund der Vorgaben des Büros die Traktandenliste fest;

c) er sorgt für eine beförderliche Abwicklung der Geschäfte;

d) er kann einem Redner das Wort entziehen, wenn sich dieser nicht an den Gegenstand der Beratung hält oder ausfällige Bemerkungen macht und eine Mahnung erfolglos bleibt;

e) * er bringt den Ratsmitgliedern vierteljährlich zu Beginn des neuen Quartals ein Verzeichnis aller hängigen Geschäfte und ein Verzeichnis der eingereichten Volksinitiativen zur Kenntnis;

ebis) * er lässt dem Büro und den Kommissionspräsidien zu Beginn des neuen Quartals die Quartalsplanung der Sachgeschäfte zukommen und zeigt damit die gewünschten Endtermine der Behandlung sowie allfällige Abhängigkeiten auf;

f) * er gibt, zusammen mit dem Protokollführer, die vom Rat ausgehenden Erlasse und Ausfertigungen (Protokollauszüge, Urkunden, Schreiben usw.) frei;

g) er führt die Aufsicht über das Protokoll und über die Aktenaufbewahrung;

h) * ...

i) er weist den Medienvertretern die Arbeitsplätze zu und sorgt dafür, dass sie mit den Sitzungsunterlagen bedient werden;

k) * er kann Bild- und Tonaufnahmen fallweise untersagen und orientiert darüber den Grossen Rat;

l) er vertritt den Grossen Rat nach aussen;

m) * er regelt die Arbeitsteilung mit seinen Vizepräsidenten von Fall zu Fall;

n) * er entscheidet in dringenden Fällen anstelle des Büros über die Gesuche betreffend Einholung von Rechtsauskünften beim Rechtsdienst des Regierungsrates;

o) * er bestellt das Wahlbüro zur Durchführung von Wahlen;

p) * er prüft, ob die Voraussetzungen zur Vertretung eines längerfristig verhinderten Mitglieds erfüllt sind und stellt das Zustandekommen der Vertretung fest.

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