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152.210 GORI CH-AG

§ 38 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Staatsweibel

Organisation - Protokollführung und Parlamentsdienst
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§ 38 Geschäftsordnung, GO · Staatsweibel

1. Das Büro des Grossen Rates bezeichnet den Staatsweibel des Grossen Rates.

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