152.210
GORI
CH-AG
§ 37 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Kanzlei
Organisation - Protokollführung und Parlamentsdienst
§ 37 Geschäftsordnung, GO · Kanzlei
1. ...
2. Die Ratsmitglieder können die Vernehmlassungen des Regierungsrats an Bundesbehörden samt den Unterlagen des Bundes bei der Staatskanzlei beziehen oder elektronisch einsehen.
3. Die Akten erledigter Geschäfte sind im Staatsarchiv aufzubewahren.