152.210
GORI
CH-AG
§ 34a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Funktion und Einberufung
Organisation - Präsidentenkonferenz
§ 34a Geschäftsordnung, GO · Funktion und Einberufung
1. In der Präsidentenkonferenz beraten das Ratspräsidium sowie die Präsidenten der Fraktionen und Kommissionen über Verfahrensfragen, namentlich über die Geschäftsplanung, die Geschäftszuweisung sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Kommissionen und den Fraktionen.
2. Das Ratspräsidium lädt die Präsidenten der Fraktionen und Kommissionen zur Präsidentenkonferenz ein, so oft es die Geschäfte erfordern.