152.210
GORI
CH-AG
§ 34 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Konstituierung
Organisation - Fraktionen
§ 34 Geschäftsordnung, GO · Konstituierung
1. Die Fraktionen konstituieren sich selbst. Sie haben dem Büro schriftlich die Namen des Präsidenten und des Vizepräsidenten bekannt zu geben.