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152.210 GORI CH-AG

§ 34 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Konstituierung

Organisation - Fraktionen
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§ 34 Geschäftsordnung, GO · Konstituierung

1. Die Fraktionen konstituieren sich selbst. Sie haben dem Büro schriftlich die Namen des Präsidenten und des Vizepräsidenten bekannt zu geben.

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